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AGBs: Übersetzungs-, Copywriting- und Dolmetschleistungen

Stand: März 2026

1. Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen executive english (im Folgenden „ee“) und ihren Auftraggebern über Übersetzungs-, Copywriting- und Dolmetschleistungen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

  2. Mit der Erteilung eines Auftrags erkennt der Auftraggeber diese AGB als verbindlich an.

  3. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn executive english deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

2. Art der Dienstleistungen

2.1 Schriftliche Übersetzung

Bei einer schriftlichen Übersetzung handelt es sich um die Übertragung eines Ausgangstextes in eine andere Sprache (Zielsprache). Der Ausgangstext kann elektronisch, in Papierform oder innerhalb eines Systems vorliegen.

Die Übersetzung erfolgt unter Berücksichtigung von:

  • Inhalt und Bedeutung des Ausgangstextes

  • Stil und Funktion des Textes

  • Terminologie und Zielgruppe

soweit dies sprachlich und fachlich angemessen möglich ist.


2.2 Copywriting und Textarbeit

Copywriting umfasst die Erstellung, Überarbeitung oder Anpassung von Texten für Kommunikations-, Marketing- oder Informationszwecke.

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. 


2.3 Dolmetschen

Dolmetschen bezeichnet die mündliche Übertragung gesprochener Inhalte von einer Sprache in eine andere Sprache in Echtzeit oder zeitnah.

Es wird zwischen zwei Hauptformen unterschieden:

Simultandolmetschen

Die nahezu zeitgleiche Übertragung des gesprochenen Wortes während der Redner weiterhin spricht.

Konsekutivdolmetschen

Die zeitversetzte Übertragung gesprochener Inhalte nach einer Redephase des Sprechers.

Dolmetschleistungen dienen der unmittelbaren Verständigung zwischen Gesprächspartnern unterschiedlicher Sprachgruppen und erfolgen in der Regel ohne schriftliche Fixierung der übertragenen Inhalte

3. Vertragsschluss

  1. Anfragen können telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder über die Website von executive english erfolgen.

  2. In der Regel erhält der Auftraggeber ein individuelles Angebot.

  3. Der Vertrag kommt zustande, sobald der Auftraggeber dieses Angebot bestätigt.

  4. Angebote von executive english sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

  5. executive english ist berechtigt, Aufträge abzulehnen, insbesondere wenn:


  6. - Inhalte rechtswidrig sind

  7. - Inhalte gegen gesetzliche Vorschriften oder die guten Sitten verstoßen

  8. - notwendige Informationen nicht rechtzeitig bereitgestellt werden

  9. - der Auftrag fachlich nicht verantwortbar ausgeführt werden kann

4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

1. Der Auftraggeber stellt alle zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig und rechtzeitig zur Verfügung.

Dazu können insbesondere gehören:

  • Glossare
  • Terminologielisten
  • Hintergrundinformationen
  • Präsentationen oder Manuskripte
  • Referenzmaterialien

2. Für Dolmetschaufträge sind vorbereitende Unterlagen möglichst frühzeitig, spätestens jedoch 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn, bereitzustellen.

3. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für:

  • die rechtliche Zulässigkeit der übermittelten Inhalte
  • die inhaltliche Richtigkeit der Ausgangstexte
  • die erforderlichen Nutzungsrechte an übermittelten Materialien

5. Ausführung des Auftrags

  1. Alle Leistungen werden nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sowie nach bestem Wissen und Gewissen erbracht.
  2. Fachterminologie wird – sofern keine kundenspezifischen Vorgaben vorliegen – nach allgemein anerkannten sprachlichen Standards verwendet.
  3. executive english ist berechtigt, qualifizierte freie Mitarbeiter oder Subunternehmer einzusetzen.

6. Mängel und Nacherfüllung

  1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistung unverzüglich nach Erhalt zu prüfen.

  2. Offensichtliche Mängel sind spätestens 14 Tage nach Lieferung schriftlich mitzuteilen.

  3. Bei berechtigten Mängelrügen erhält executive english zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung.

  4. Stilistische Präferenzen oder geringfügige sprachliche Abweichungen stellen keinen Mangel dar.

7. Haftung

  1. executive english haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

  2. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet executive english auch bei leichter Fahrlässigkeit, jedoch nur für den typischerweise vorhersehbaren Schaden.

  3. Die Haftung ist auf den Netto-Auftragswert des jeweiligen Einzelauftrags begrenzt.

  4. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

8. Vertraulichkeit

executive english verpflichtet sich, sämtliche im Zusammenhang mit einem Auftrag erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln.

Diese Verpflichtung gilt auch für:

  • Mitarbeiter 
  • freie Mitarbeiter 
  • Subunternehmer

9. Vergütung

  1. Die Vergütung richtet sich grundsätzlich nach dem jeweiligen Angebot.

  2. Übersetzungen werden in der Regel nach Wortzahl des Ausgangstextes berechnet.

  3. Dolmetscherleistungen werden nach Stunden-, Halb- oder Tagessätzen oder nach individueller Vereinbarung abgerechnet.

  4. Zusatzleistungen wie Revision, Lektorat, Fachprüfung oder LQA werden gesondert berechnet.

  5. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

10. Einsatz von unserem KI-gestützten Übersetzungssystemen

Für Übersetzungsprozesse kann executive english unterstützende Technologien einsetzen, insbesondere Smartcat AI oder vergleichbare Systeme.

Dabei kann das Verfahren des Machine Translation Post-Editing (MTPE) eingesetzt werden.

Hierbei wird eine maschinelle Übersetzung durch qualifizierte Sprachexperten überprüft und überarbeitet.

Weitere Informationen zur Datenverarbeitung finden sich in der Datenschutzerklärung.

11. Schutz von Kundendaten bei KI-gestützten Systemen

  1. Inhalte, Dokumente oder Daten, die der Auftraggeber im Rahmen eines Auftrags zur Verfügung stellt, werden von executive english nicht zum Training eigener KI-Modelle oder Large Language Models verwendet.
  2. Bei der Nutzung externer Plattformen oder KI-basierter Übersetzungssysteme (z. B. Smartcat AI) können Inhalte innerhalb der jeweiligen Plattform zur Verbesserung der projektspezifischen Arbeitsumgebung verwendet werden, etwa im Rahmen von Translation Memory oder vergleichbaren Funktionen.
  3. Nach Angaben der jeweiligen Anbieter werden Kundendaten nicht zum Training allgemeiner oder organisationsübergreifender KI-Modelle verwendet. Maßgeblich sind die jeweiligen Datenschutz- und Datenverarbeitungsrichtlinien des Anbieters.

12. Schutz der Inhalte und KI-Training durch Auftraggeber

  1. Übersetzungen, Texte und sonstige Leistungen von executive english dürfen nicht ohne ausdrückliche Zustimmung für das Training von KI-Systemen oder Large Language Models verwendet werden, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

  2. Dies gilt insbesondere für die Nutzung von Übersetzungen oder Dolmetschleistungen zum Aufbau oder Training eigener KI-Systeme des Auftraggebers.

13. Urheberrecht und Nutzungsrechte

  1. Übersetzungen und Texte dürfen erst nach vollständiger Bezahlung verwendet werden.

  2. Das Urheberrecht verbleibt – soweit gesetzlich zulässig – bei executive english bzw. den jeweiligen Autoren.

  3. Dolmetscherleistungen sind ausschließlich für die unmittelbare Nutzung während der Veranstaltung bestimmt.

  4. Aufzeichnungen, Übertragungen oder Veröffentlichungen von Dolmetschleistungen sind nur mit vorheriger Zustimmung zulässig.

14. Referenzen

  1. Eine Nennung des Auftraggebers als Referenz erfolgt nur nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers.

15. Vertragsbeendigung und Stornierung

  1. Der Auftraggeber kann einen Auftrag vor Beginn der Leistungserbringung stornieren.

  2. Im Falle einer Stornierung können folgende Ausfallhonorare berechnet werden:

    • bis 14 Tage vor Leistungsbeginn: 25 %

    • 14 bis 7 Tage vor Leistungsbeginn: 50 %

    • weniger als 7 Tage vor Leistungsbeginn: 100 %

  3. Bereits erbrachte Leistungen werden in jedem Fall vollständig berechnet.

16. Anwendbares Recht und Streitbeilegung

Die Dienstleistungen von executive english unterliegt dem Recht von England und Wales, soweit zwingende gesetzliche Vorschriften nichts anderes bestimmen.

Die Parteien verpflichten sich, Streitigkeiten zunächst einvernehmlich zu lösen.

Kann keine Einigung erzielt werden, wird die Streitigkeit durch Schiedsverfahren in London nach den Regeln des London Court of International Arbitration (LCIA) entschieden.

Das Schiedsurteil ist endgültig und bindend.

Diese Klausel stellt eine ausschließliche Gerichtsstandsvereinbarung im Sinne des Haager Übereinkommens über Gerichtsstandsvereinbarungen von 2005 dar.

17. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

Zusatzbestimmungen zu den AGB – Dolmetschleistungen


Qualitätsstandards und Arbeitsbedingungen

Die nachfolgenden Qualitätsstandards und Arbeitsbedingungen für Dolmetschleistungen orientieren sich weitgehend an den Empfehlungen des Internationalen Verbandes der Konferenzdolmetscher (International Association of Conference Interpreters – AIIC). Sie dienen dem Interesse des Auftraggebers, da sie eine optimale Dolmetschleistung gewährleisten und somit zum Erfolg der gesamten Veranstaltung beitragen.

1. Vorbereitung vor der Konferenz

Der Auftraggeber stellt den Dolmetschern zur fachlichen und terminologischen Vorbereitung möglichst frühzeitig, spätestens jedoch 7 (sieben) Tage vor Beginn der Veranstaltung, einen vollständigen Satz relevanter Unterlagen zur Verfügung. Dazu zählen insbesondere:

  • Programm

  • Tagesordnung

  • Teilnehmerliste

  • Kurzbiografien der Referenten

  • Vorträge und Redemanuskripte

  • Protokolle vorheriger Sitzungen

  • Informationen über das Unternehmen oder die Organisation

  • sonstige relevante Hintergrundmaterialien

Soll ein Text während der Konferenz verlesen werden, ist den Dolmetschern vorab eine Kopie dieses Textes zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber weist den jeweiligen Redner darauf hin, den Text in angemessenem Tempo und gut verständlich vorzutragen.

Werden während der Veranstaltung Filme gezeigt, kann der Filmton nur gedolmetscht werden, wenn:

  • den Dolmetschern das Skript oder Transkript im Voraus zur Verfügung gestellt wurde,

  • der Kommentar in normaler Sprechgeschwindigkeit erfolgt und

  • der Filmton direkt in die Kopfhörer der Dolmetscher übertragen wird

2. Technische Voraussetzungen

Die Anforderungen an ortsfeste und mobile Dolmetschkabinen sowie Simultandolmetschanlagen richten sich nach den einschlägigen Normen, insbesondere:

  • DIN 56 924 Teil 1 und 2

  • ISO 2603 und ISO 4043

  • IEC 914

Werden diese Normen nicht erfüllt, die Qualität der technischen Anlage eine zufriedenstellende Dolmetschleistung nicht ermöglicht oder dadurch die Gesundheit der Dolmetscher gefährdet wird, ist das Dolmetscherteam berechtigt, die simultane Verdolmetschung bis zur Behebung der Mängel auszusetzen.

Der Einsatz von Fernsehmonitoren zur Verbesserung der Sicht auf Redner oder Sitzungssaal oder – in Ausnahmefällen – als Ersatz für die direkte Sicht ist nur mit vorheriger Zustimmung der Dolmetscher zulässig.

Bei Telekonferenzen oder Videokonferenzen sind die Anforderungen der DIN 56 924 Teil 1 bzw. ISO 2603, insbesondere hinsichtlich der Tonqualität (Artikel 7.1), strikt einzuhalten.

Bei einer ISDN-Übertragung muss der vollständige Frequenzbereich von 125 bis 12.500 Hz zur Verfügung stehen.

3. Arbeitszeit

Die übliche tägliche Arbeitszeit eines Dolmetschers beträgt:

  • bis zu 3 Stunden am Vormittag

  • bis zu 3 Stunden am Nachmittag

mit einer Pause von mindestens 1,5 Stunden zwischen den Sitzungen.

Ist absehbar, dass diese Arbeitszeit überschritten wird, ist das Dolmetscherteam bereits vor Beginn der Veranstaltung entsprechend zu erweitern, um eine gleichbleibend hohe Qualität der Dolmetschleistung sicherzustellen.

4. Ersatzdolmetscher im Krankheitsfall

Im Falle einer Erkrankung eines vorgesehenen Dolmetschers bemüht sich executive english, auch kurzfristig einen geeigneten Ersatzdolmetscher zu organisieren.

Die Bereitstellung eines Ersatzdolmetschers kann jedoch nicht garantiert werden.

5. Leistungen und Vertraulichkeit

Die Tätigkeit des Dolmetschers umfasst ausschließlich die mündliche Verdolmetschung. Schriftliche Übersetzungen sind nicht Bestandteil der Dolmetschleistung, sofern sie nicht ausdrücklich separat vereinbart wurden.

Der Dolmetscher erbringt seine Leistung nach bestem Wissen und Gewissen und lehnt jede unzulässige Einflussnahme durch Dritte ab. Die interne Arbeitsaufteilung innerhalb des Dolmetscherteams erfolgt eigenständig durch die Dolmetscher.

Dolmetscher unterliegen einer strikten beruflichen Schweigepflicht. Diese Verpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.

6. Zweckbestimmung und Urheberrecht

Die Dolmetschleistung ist ausschließlich zur unmittelbaren Anhörung während der Veranstaltung bestimmt.

Eine Aufzeichnung, Übertragung oder Weiterverwertung der Dolmetschleistung – etwa durch Zuhörer oder andere Personen – ist nur mit vorheriger Zustimmung der Dolmetscher zulässig.

Das Urheberrecht an der Dolmetschleistung verbleibt bei den Dolmetschern.

Bei einer Aufzeichnung oder Übertragung (z. B. Fernsehen, Rundfunk oder Streaming) oder einer anderweitigen Verwertung des Dolmetschtons wird ein separat zu vereinbarendes Zusatzhonorar fällig.

7. Honorare und Aufwendungen

Das vereinbarte Tageshonorar umfasst sowohl:

  • die erforderliche Vorbereitung im Vorfeld der Veranstaltung, als auch

  • die Arbeitszeit vor Ort während der Veranstaltung.

Bei Absage des Auftrags wird 100 % des vereinbarten Honorars in Rechnung gestellt.

Honorare, Tagegelder und Übernachtungskosten werden im gegenseitigen Einvernehmen festgelegt.

Die Reisebedingungen sind so zu gestalten, dass sie weder die Gesundheit des Dolmetschers beeinträchtigen noch die Qualität der anschließend zu erbringenden Leistung mindern.

Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug per Überweisung zu begleichen.

8. Stornierungsbedingungen

Eine Stornierung des Auftrags durch den Auftraggeber bedarf der Textform.

Im Falle einer Stornierung werden folgende Ausfallhonorare berechnet:

  • bis 30 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 25 % des vereinbarten Honorars

  • bis 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 50 % des vereinbarten Honorars

  • weniger als 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 100 % des vereinbarten Honorars

Bereits entstandene Reise- und Übernachtungskosten sowie sonstige nachweisbare Auslagen sind vom Auftraggeber unabhängig vom Zeitpunkt der Stornierung vollständig zu erstatten, sofern diese nicht mehr kostenfrei storniert werden können.

Wird eine Veranstaltung verschoben, gilt dies grundsätzlich als Stornierung mit anschließendem Neuauftrag, sofern keine anderweitige Vereinbarung getroffen wird.

9. Dolmetschleistungen bei Remote- oder Hybridveranstaltungen

Werden Dolmetschleistungen im Rahmen von Remote- oder Hybridveranstaltungen (z. B. über Videokonferenzplattformen) erbracht, hat der Auftraggeber sicherzustellen, dass die technischen Voraussetzungen für eine professionelle Durchführung gegeben sind.

Insbesondere sind folgende Voraussetzungen sicherzustellen:

  • stabile Internetverbindung mit ausreichender Bandbreite

  • hochwertige Audioübertragung ohne Verzögerungen oder Störgeräusche

  • Verwendung geeigneter Mikrofone durch alle Sprecher

  • Möglichkeit zur klaren Identifikation der Sprecher

  • Zugriff auf alle relevanten Präsentationen oder Materialien

Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Dolmetscher vor Beginn der Veranstaltung Zugang zur jeweiligen Plattform erhalten und eine technische Probe bzw. ein Soundcheck durchgeführt werden kann.

Treten während der Veranstaltung technische Störungen auf, die außerhalb des Einflussbereichs der Dolmetscher liegen, kann für daraus resultierende Qualitätseinbußen oder Unterbrechungen der Dolmetschleistung keine Haftung übernommen werden.

Remote-Dolmetschleistungen werden grundsätzlich zu denselben Honorarsätzen wie Präsenzveranstaltungen berechnet, sofern nichts anderes vereinbart wurde.